Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Niemann & Schröder GbR (BlessYou). Stand: 20. Oktober 2026.
These terms and conditions are available in German only. The German version is legally binding.
Stand: 20. Oktober 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Videoproduktionsleistungen zwischen der Niemann & Schröder GbR, Heinrich-Heine-Straße 5, 10179 Berlin, vertreten durch die Gesellschafter Leander Ray Niemann und Sebastian Schröder, nachfolgend „BlessYou“, und ihren Kunden.
BlessYou ist erreichbar unter info@hopofftheporch.de und +49 176 4600 4375.
1.2 Die Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher sind natürliche Personen, die überwiegend zu Zwecken handeln, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind. Unternehmer handeln bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.
1.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Die für das jeweilige Projekt vereinbarte Leistungsbeschreibung bestimmt den konkreten Leistungsumfang.
2. Anfrage und Vertragsschluss
2.1 Die Präsentation von Leistungen auf der Website dient der Information. Das Absenden des Kontaktformulars ist eine unverbindliche Anfrage und führt weder zu einer kostenpflichtigen Beauftragung noch zur verbindlichen Reservierung eines Produktionstermins.
2.2 Auf Grundlage der Anfrage erstellt BlessYou ein Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb einer darin genannten Annahmefrist unverändert annimmt. Eine abweichende Annahme stellt ein neues Angebot dar, das der Zustimmung von BlessYou bedarf. Eine automatische Eingangsbestätigung für eine Anfrage ist keine Auftragsbestätigung.
2.3 Leistungsumfang, Vergütung, Termine und diese AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Die Dokumentation des Vertrags erfolgt üblicherweise per E-Mail. Der Vorrang individueller, auch mündlicher Vereinbarungen bleibt unberührt.
3. Leistungsumfang und Produktionsorganisation
3.1 BlessYou erbringt die im Angebot vereinbarten Leistungen rund um Videoproduktion. Dazu können insbesondere Beratung, Konzeption, Produktionsplanung, Dreharbeiten, Aufnahmeleitung, Schnitt, Farbkorrektur, Tonbearbeitung, Untertitelung, Animation und die Erstellung verschiedener Ausspielformate gehören.
3.2 Das Angebot legt insbesondere Anzahl, Länge und Format der Ergebnisse, Produktionsumfang, Liefertermine, Korrekturrunden und Nutzungsrechte fest. Maßgeblich sind außerdem die gemeinsam vereinbarten technischen und gestalterischen Anforderungen.
3.3 Soweit einzelne gestalterische Entscheidungen offengelassen werden, besitzt BlessYou innerhalb des vereinbarten Briefings einen kreativen Gestaltungsspielraum. Vereinbarte Eigenschaften und gesetzliche Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit bleiben verbindlich. Ein bestimmter Werbeerfolg, eine bestimmte Reichweite oder ein bestimmter Umsatz wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3.4 BlessYou darf geeignete freie Mitarbeitende und andere Produktionsdienstleister einsetzen. Vertragspartner und für die vereinbarte Leistung verantwortlich bleibt BlessYou. Ist die persönliche Mitwirkung einer bestimmten Person ausdrücklich vereinbart, bedarf deren Austausch der Zustimmung des Kunden.
3.5 Rohmaterial, offene Schnitt- und Projektdateien, nicht ausgewählte Aufnahmen und Zwischenstände sind nur dann zur Übergabe geschuldet, wenn dies vereinbart wurde oder sich aus dem vereinbarten Vertragszweck ergibt.
4. Mitwirkung und bereitgestellte Materialien
4.1 Der Kunde stellt die für das Projekt vereinbarten Informationen, Materialien und Freigaben zu den abgestimmten Terminen bereit. Hierzu können Briefings, Logos, Texte, Produktinformationen, vorhandene Aufnahmen sowie Zugänge zu vereinbarten Drehorten gehören.
4.2 Vor Produktionsbeginn wird abgestimmt, wer Drehgenehmigungen, Einwilligungen abgebildeter Personen und sonstige benötigte Rechte beschafft. Soweit der Kunde Materialien bereitstellt, muss er zu ihrer Verwendung für die vereinbarte Produktion und Nutzung berechtigt sein. BlessYou verantwortet die erforderlichen Rechte an den selbst eingebrachten Materialien im vereinbarten Nutzungsumfang.
4.3 Der Kunde informiert BlessYou über ihm bekannte Einschränkungen, beispielsweise zeitlich begrenzte Musiklizenzen, Veröffentlichungsverbote oder vorgegebene Nennungen. BlessYou weist den Kunden auf erkennbare rechtliche oder technische Bedenken gegen die Verwendung bereitgestellter Materialien hin.
4.4 Verzögert sich eine erforderliche Mitwirkung, informiert BlessYou den Kunden über die voraussichtlichen Auswirkungen und stimmt notwendige Terminänderungen mit ihm ab. Zusätzliche Vergütung oder Ersatzansprüche entstehen nur aufgrund einer Vereinbarung oder nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Es entsteht keine automatische Ausfall- oder Verzögerungspauschale.
5. Änderungen, Korrekturen und Freigaben
5.1 Die im Angebot vereinbarten Korrekturrunden dienen der Überarbeitung innerhalb des vereinbarten Briefings. Der Kunde soll Änderungswünsche möglichst gesammelt und nachvollziehbar übermitteln.
5.2 Wünsche, die den vereinbarten Leistungsumfang ändern, etwa ein neues Konzept, zusätzliche Drehtage oder weitere Videoformate, werden hinsichtlich Aufwand, Vergütung und Terminfolgen vor ihrer Umsetzung abgestimmt. Ohne entsprechende Beauftragung entsteht dafür keine zusätzliche Vergütung.
5.3 Die Beseitigung von Mängeln ist keine kostenpflichtige Zusatzleistung und wird nicht auf vereinbarte Korrekturrunden angerechnet. Eine fehlende Vereinbarung über Korrekturrunden schränkt gesetzliche Mängelrechte nicht ein.
5.4 Eine Freigabe bestätigt den ausdrücklich zur Freigabe gestellten Inhalt oder Produktionsstand. Sie bewirkt keinen pauschalen Verzicht auf Mängelrechte. Eine Freigabe von Zwischenergebnissen ist nicht automatisch eine rechtliche Abnahme des Gesamtwerks.
6. Termine und Bereitstellung
6.1 Verbindlich sind die vereinbarten Produktions- und Liefertermine. Erkennbar werdende Verzögerungen teilt BlessYou dem Kunden unverzüglich mit.
6.2 Die fertigen Ergebnisse werden in den vereinbarten Dateiformaten und auf dem vereinbarten Übertragungsweg bereitgestellt. Ist ein Download zeitlich begrenzt verfügbar, wird der Kunde rechtzeitig über die Abruffrist informiert und erhält eine angemessene Möglichkeit zur Speicherung.
6.3 Eine dauerhafte Archivierung oder spätere erneute Bereitstellung von Rohmaterial und Projektdateien ist nur bei entsprechender Vereinbarung geschuldet. Gesetzliche Aufbewahrungs-, Datenschutz- und Vertragspflichten, insbesondere Pflichten zur Mängelbeseitigung, bleiben unberührt.
7. Abnahme und digitale Inhalte für Verbraucher
7.1 Soweit die gesetzlichen Regeln über die werkvertragliche Abnahme anwendbar sind, legt BlessYou das fertiggestellte Werk zur Abnahme vor. Die Abnahme und ihre Rechtsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB begründen keine zusätzliche automatische Abnahme durch Schweigen.
7.2 Bei Verbraucherverträgen über die Herstellung digitaler Inhalte oder andere digitale Produkte, auf die § 650 Absatz 2 BGB Anwendung findet, tritt die gesetzlich vorgesehene Bereitstellung an die Stelle der Abnahme. Die Rechte wegen nicht vertragsgemäßer digitaler Produkte richten sich nach den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften.
7.3 Kreative Abstimmungen und Freigaben bleiben auch in diesen Fällen möglich. Sie ersetzen oder beschränken keine zwingenden Verbraucherrechte.
8. Preise, Auslagen und Zahlung
8.1 Es gilt die vereinbarte Vergütung. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich anfallender Umsatzsteuer angegeben. Bei Unternehmern wird im Angebot kenntlich gemacht, ob Umsatzsteuer hinzukommt.
8.2 Reisekosten, Locationmieten, Darstellerhonorare, Musik- oder Stocklizenzen und sonstige Fremdkosten werden nur zusätzlich berechnet, soweit sie vorab vereinbart oder später ausdrücklich beauftragt wurden. Im vereinbarten Gesamtpreis enthaltene Kosten werden nicht nochmals berechnet.
8.3 Anzahlungen oder Zahlungspläne bedürfen einer gesonderten Vereinbarung im rechtlich zulässigen Umfang. Diese AGB sehen keine pauschale Anzahlung vor.
8.4 Ohne abweichende Zahlungsvereinbarung sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu bezahlen, frühestens jedoch nach Eintritt der gesetzlichen Fälligkeit der zugrunde liegenden Vergütung. Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben bestehen.
8.5 Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
9. Nutzungsrechte und Rechte Dritter
9.1 Der Kunde erhält die für das Projekt vereinbarten Nutzungsrechte an den dafür bestimmten fertigen Ergebnissen. Im Angebot sollen insbesondere die zulässigen Medien und Kanäle, organische Veröffentlichungen und bezahlte Werbung, Nutzungsdauer, Gebiet, Ausschließlichkeit sowie Bearbeitung und Weitergabe an Dritte beschrieben werden.
9.2 Soweit Nutzungsrechte nicht ausdrücklich bestimmt sind, richtet sich ihr Umfang nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck. Eine weitergehende Nutzung bedarf einer ergänzenden Vereinbarung, soweit sie nicht bereits gesetzlich erlaubt ist.
9.3 Für fremde Bestandteile, etwa Musik, Stockmaterial, Schriften oder Vorlagen, können besondere Lizenzbedingungen gelten. BlessYou informiert den Kunden vor Vertragsschluss beziehungsweise vor der vereinbarten Aufnahme zusätzlicher Bestandteile über nutzungsrelevante Beschränkungen. Die vereinbarte Nutzbarkeit des Gesamtergebnisses muss gewährleistet sein.
9.4 Gesetzliche Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt. Erforderliche Urheber- oder Lizenzhinweise werden dem Kunden mitgeteilt.
9.5 Der Kunde darf die Ergebnisse im vereinbarten Umfang durch von ihm eingesetzte Dienstleister veröffentlichen oder bearbeiten lassen, soweit die eingeräumten Rechte dies umfassen. Eine eigenständige Verwertung durch diese Dritten ist damit nicht automatisch gestattet.
10. Eigendarstellung und Vertraulichkeit
10.1 Die Veröffentlichung von Projektergebnissen, Kundenlogos oder Aufnahmen für das Portfolio, soziale Medien oder sonstige Eigenwerbung von BlessYou bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden. Rechte und gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen weiterer Beteiligter müssen ebenfalls vorliegen.
10.2 Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen, die als vertraulich bezeichnet wurden oder erkennbar vertraulich sind, vertraulich. Dazu gehören insbesondere unveröffentlichte Kampagnen, Zugangsdaten und interne Geschäftsunterlagen.
10.3 Eine Weitergabe ist zulässig, soweit sie zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist und die Empfänger entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, oder soweit eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
11. Absage, Verschiebung und Kündigung
11.1 Gewünschte Terminverschiebungen werden gemeinsam abgestimmt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nur, wenn er vereinbart wurde. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
11.2 Die Kündigung von Werkverträgen durch den Kunden richtet sich insbesondere nach § 648 BGB. Bei einer freien Kündigung kann BlessYou die gesetzlich geschuldete Vergütung verlangen. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb beziehungsweise böswillig unterlassener anderweitiger Erwerb sind nach den gesetzlichen Vorgaben anzurechnen.
11.3 Eine Absage führt nicht automatisch zur Zahlung des vollständigen Auftragswerts. Diese AGB sehen keine pauschalen Stornokosten vor.
11.4 Gesetzliche Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund, zum Rücktritt und zur Vertragsbeendigung bleiben unberührt. Dasselbe gilt für ein bestehendes Widerrufsrecht von Verbrauchern.
12. Mängelrechte
12.1 Es gelten die gesetzlichen Rechte bei Mängeln. Für Verbraucherverträge über digitale Produkte gelten insbesondere die einschlägigen Vorschriften der §§ 327 ff. BGB.
12.2 Kunden werden gebeten, festgestellte Probleme möglichst konkret zu beschreiben und BlessYou die zur Prüfung und gegebenenfalls zur Nacherfüllung erforderliche Gelegenheit zu geben. Diese Bitte begründet keine zusätzliche Ausschlussfrist und verändert keine gesetzliche Beweislast.
12.3 Gesetzliche Rechte zur Minderung, zum Rücktritt oder zur Vertragsbeendigung, zur Selbstvornahme und auf Schadensersatz bleiben bei Vorliegen ihrer jeweiligen Voraussetzungen bestehen.
13. Haftung
13.1 BlessYou haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BlessYou außerdem für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BlessYou. Ziffer 13.1 bleibt in jedem Fall unberührt.
14. Widerrufsrecht von Verbrauchern
14.1 Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. BlessYou stellt die jeweils erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert zur Verfügung.
14.2 Eine individuell geplante oder angefertigte Videoproduktion führt nicht allein deshalb zum Ausschluss des Widerrufsrechts.
14.3 Soll die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, werden die hierfür erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt. Die Zustimmung zu diesen AGB stellt weder ein solches Verlangen beziehungsweise eine solche Zustimmung noch einen Verzicht auf das Widerrufsrecht dar. Für ein Erlöschen des Widerrufsrechts und einen etwaigen Wertersatz gelten die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.
15. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar, soweit sie ohne diese Rechtswahl Schutz gewähren würden.
15.2 Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Regelungen.
15.3 Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen. Insbesondere tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung.